Allgemeine Bedingungen für Teilnehmer an den Heidelberger interdisziplinären Neuropädiatrie-Tagen (HINET)

Registrierung

Mit der Registrierung/Ticket-Bestellung zum Kongress (und/oder zu den einzelnen Workshops) und der Bestätigung durch den Kongress- bzw. Workshopveranstalter kommt ein Vertrag zwischen dem Kongress- bzw. Workshopteilnehmer und dem Veranstalter über die Kongress- bzw- Workshopteilnahme zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen

Gebühren für Kongress und/oder Workshops

Die Teilnahme am Kongress und/oder Workshops ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind mit der Anmeldung zu zahlen. Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und/oder Workshops und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich. Die Teilnehmergebühren sind per PayPalPlus, Lastschrift oder Kreditkarte (VISA, MasterCard) via PayPAlPlus zu zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Absage der Teilnahme an Kongress und/oder Workshops

Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zum 01.03.2020 werden 75 % vom Gesamtbetrag gut geschrieben. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages wird einbehalten. Ab dem 02.03.2020 kann keine Gutschrift mehr erfolgen. Die vollen Kongress- und Kursgebühren sind auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kongress erscheint. Eine Absage ist schriftlich mitzuteilen.

Absage des Kongresses und/oder Workshops durch den Veranstalter

Wenn die Durchführung des Kongresses und/oder einzelner Workshops infolge höherer Gewalt unmöglich ist, darf der Veranstalter den Kongress und/oder einzelner Workshops absagen. Zur höheren Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Epidemien, Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder Unmöglichkeit des rechtzeitigen Transportes der Teilnehmer zum Kongress oder andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses und/oder einzelner Workshops unmöglich oder sinnlos machen. Eine Erstattung gezahlter Kongress- und Kursgebühren erfolgt nicht. Auch besteht keine Verpflichtung des Veranstalters, dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen oder Anzahlungen an Dritte (z.B. an Hotels) zu erstatten.

Sichtbarkeit des Teilnehmernamens durch andere Teilnehmer am Kongress und/oder an Workshops

Mit der Anmeldung zum Kongress und/oder Workshops und der Einwilligung in eine entsprechende Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Teilnahme an Kongress und/oder Workshops, erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Name auf dem Teilnehmerausweis erscheint und damit für andere Teilnehmer ersichtlich ist.

Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor. Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann weder eine vollständige noch anteilige Erstattung der Kongress- und Kursgebühren erfolgen. Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Fortbildungskurse

komplett ausfallen, werden die Kursgebühren für diese Kurse erstattet. Dieses gilt nicht – auch nicht anteilig – wenn die Kurse von anderen als den zunächst genannten Referenten übernommen werden.

Verlust des Namensschildes

Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am Kongress und/oder an einzelnen Workshops berechtigt, ist zum Erwerb eines neuen Namensschildes die volle Teilnahmegebühr erneut zu entrichten.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Objekten, egal welcher Ursache. Teilnehmer und Begleitpersonen besuchen den Kongress und/oder Workshops und mögliche Begleitveranstaltungen auf eigenes Risiko und Verantwortung. Trotz größter Sorgfalt bei der Programmgestaltung ist eine Vollbelegung der Veranstaltungsräume nicht auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme sowie Reduzierung der Gebühren ergibt sich hierdurch nicht.

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten.

Datenschutz

Bitte beachten Sie hierfür unsere gesondert zur Verfügung stehenden Datenschutzhinweise für Kongressteilnehmer.

Abendveranstaltung

Die Teilnehmerzahl auf der Abendveranstaltung ist auf 300 Teilnehmer begrenzt. Trotz intensivster Suche konnte im Raum Heidelberg kein barrierefreier Zugang zu entsprechend großen Räumlichkeiten gewährleistet werden, leider ist daher eine Teilnahme an der Abendveranstaltung nur bei entsprechender Treppenhilfsmittelunterstützung für Rollstuhlfahrer möglich und wird dann vom Veranstalter bestmöglich unterstützt. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl von 300 ist eine Anmeldung für die Abendveranstaltung nicht mehr möglich, eine Rückerstattung entsprechender Teilbeträge entfällt. Die Teilnahme an der Abendveranstaltung entspricht einem Frühbucherrabatt für eine frühe Anmeldung zum HINET-Kongress. Die ersten 300 Teilnehmer werden kostenfrei zur Abendveranstaltung zugelassen.