Absage der Teilnahme an Kongress und/oder Workshops

Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zum 01.02.2020 werden 75 % vom Gesamtbetrag gutgeschrieben. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages wird einbehalten. Ab dem 01.02.2020 kann keine Gutschrift mehr erfolgen. Die vollen Kongress- und Kursgebühren sind auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kongress erscheint. Eine Absage ist schriftlich mitzuteilen.